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Bestattungsvorsorge

Sich Gedanken über den Tod und die eigene Beerdigung zu machen und erst recht darüber zu sprechen fällt schwer. Doch nimmt man sich einmal die Zeit und beschäftigt sich mit dem Thema, merkt man schnell, wie viel Dinge es zu überlegen und zu entscheiden gibt. Was ist wichtig? Was ist möglich? Was gilt, wenn ich nichts regele? Möchte ich eingeäschert oder lieber erdbestattet werden. Wer kann die Grabpflege übernehmen? Welche Kosten kommen auf einen zu? Man merkt, wie schnell man dabei sogar überfordert sein kann. Um so mehr gilt dies auch für die eigenen Angehörigen beim Ableben einer geliebten Person.

Eine Bestattungsvorsorge ist hier ein guter Weg vieles Bereits im Vorfeld zu regeln. Durch diese Art der Vorsorge kann sich jeder zu Lebzeiten seine Beerdigung so gestalten, wie es ihm persönlich wichtig ist. Man erhält sozusagen eine Garantie, dass den eigenen Wünschen Folge geleistet werden kann. Dies ist auch eine große Erleichterung für die eigene Familie. Denn viele Entscheidungen sind bereits getroffen und wurden ihr damit im Vorfeld bereits abgenommen. Viele belastende Formalitäten sind schon erledigt.

Ein weiterer entscheidender Aspekt ist die finanzielle Absicherung. Man kommt selber für die Kosten seiner Beerdigung auf und schützt seine Angehörigen vor plötzlich auftretenden, belastenden Ausgaben. Denn eine gesetzliche Sterbegeldhilfe gibt es nicht mehr und eine Beerdigung kann schnell 7.000 Euro oder mehr kosten.

Schließen sie eine Bestattungsvorsorge ab, legen sie direkt dabei fest, wer im Falle Ihres Todes die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erhalten soll. Damit ist gewährleistet, dass eine Person Ihres Vertrauens über die finanziellen Mittel verfügt, um nach Ihrem Tod alles, wie mit Ihnen besprochen, umzusetzen. Sie können sich aber auch absichern. Auf Wunsch kann eine Auszahlung an den Bezugsberechtigten auch nur dann veranlasst werden, wenn er einen Nachweis vorlegt, dass er die Bestattung ausgerichtet und die entstandenen Kosten übernommen hat.

Das eingezahlte Geld kann z.B. zweckgebunden auf einem Sparkonto hinterlegt werden. Außerdem gilt grundsätzlich: Die angemessene Bestattungsvorsorge (ortsübliche Kosten) ist vor dem unberechtigten Auflösungsverlangen des Sozialamts geschützt (z.B. im Fall von Arbeitslosigkeit oder Hartz IV).

Wie viel Sie mit einer Bestattungsvorsorge absichern, besprechen Sie am besten – zusammen mit anderen offenen Fragen – bei einer passenden Gelegenheit mit Ihrer Familie oder auch mit uns. Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch bei uns oder bei Ihnen zu Hause über die Möglichkeit